Allgemeine Geschäftsbedingungen
FilmRadar · Stand: 26. Oktober 2026
Zwei Punkte vorweg, weil sie uns wichtig sind und weiter unten leicht untergehen:
Wir beanspruchen keine Rechte an dem, was du hier erarbeitest (§ 8).
Wir selbst nutzen deine Eingaben und Ergebnisse nicht zum Training von KI-Modellen, solange du das nicht ausdrücklich erlaubst — und du kannst die Erlaubnis jederzeit zurücknehmen (§ 9). Einzelne Dienstleister, über die Arbeitsschritte laufen, dürfen Eingaben nach ihren eigenen Bedingungen für eigene Modelle verwenden, darunter fal.ai. Welche das ausschließen und welche nicht, steht in der Datenschutzerklärung.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten zwischen Andrés Marder, Bodelschwinghstr. 21, 33604 Bielefeld, Deutschland („Anbieter“) und der nutzenden Person („Nutzer“) für die Nutzung der in Absatz 2 genannten Dienste („FilmRadar“ oder „Ökosystem“).
(2) Erfasst sind die folgenden Dienste des Anbieters:
- FilmRadar unter thefilmradar.com — Produktions- und Branchensignale, Verzeichnis, Profile, Benachrichtigungen;
- Murnau FilmLab unter lab.thefilmradar.com/murnau — Schnitt, visuelle Effekte und Ton im Browser;
- ScriptLab unter script.thefilmradar.com samt seiner Satelliten — Arbeit am Stoff.
(3) Diese AGB gelten für alle Verträge, die über thefilmradar.com geschlossen werden, auch soweit sie Murnau FilmLab betreffen. Die unter lab.thefilmradar.com/murnau/agb abrufbaren Bedingungen geben diese AGB für Murnau wieder; sie begründen keine weiteren Pflichten des Nutzers. Weichen sie von diesen AGB ab, gelten diese AGB.
(4) Nimmt der Anbieter einen weiteren Dienst in das Ökosystem auf, wird der Geltungsbereich nach § 14 geändert. Ohne eine solche Änderung erstrecken sich diese AGB nicht auf ihn.
(5) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer in Ausübung gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(6) Abweichende Bedingungen des Nutzers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt über das Ökosystem zwei unterschiedliche Leistungen bereit, die getrennt voneinander bezogen werden können:
- Tarife für Signale und Daten. Zugang zu Produktions- und Branchensignalen, Verzeichnis- und Profilfunktionen sowie deren Zustellung. Es gibt eine dauerhaft kostenfreie Stufe und kostenpflichtige Tarife.
- Guthaben für rechenintensive Arbeitsschritte. Credits, die in den Diensten nach § 1 Absatz 2 mit Credit-Funktionen verbraucht werden können, und zwar jeweils in dem Dienst, zu dessen Guthaben sie gehören — als Kontingent eines Tarifs oder Passes oder als einzeln gekauftes Credit-Paket (§ 7).
(2) Der jeweils aktuelle Leistungsumfang und die Preise sind auf den Tarifseiten ausgewiesen — für die Tarife nach Absatz 1 Nummer 1 unter thefilmradar.com/pricing, für die Tarife und Pässe mit Credits (FilmLab, ScriptLab, Studio, Studio-Pass) und für die Credit-Pakete unter thefilmradar.com/preise. Die dort angezeigten Beträge werden unmittelbar aus dem Abrechnungssystem gelesen und sind maßgeblich.
(3) Der Anbieter entwickelt das Ökosystem laufend weiter. Über das hinaus, was zur Erhaltung der Vertragsmäßigkeit erforderlich ist, ändert er die geschuldeten digitalen Leistungen nur aus einem triftigen Grund — etwa wegen einer geänderten Rechtslage, aus Sicherheitsgründen oder weil ein eingesetztes KI-Modell nicht mehr angeboten wird. Dem Nutzer entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten, und er wird klar und verständlich über die Änderung informiert (§ 327r BGB). Beeinträchtigt eine Änderung seinen Zugang oder die Nutzbarkeit mehr als nur unerheblich, informiert ihn der Anbieter rechtzeitig vorher in Textform; der Nutzer kann den Vertrag dann innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Information oder, wenn die Änderung später erfolgt, nach der Änderung unentgeltlich beenden.
(4) Für die Erbringung setzt der Anbieter Modelle, Rechenleistung und Datenquellen Dritter ein. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Modell oder eine bestimmte Quelle besteht nicht, soweit nicht ausdrücklich zugesagt.
Signale sind Hinweise auf Vorhaben, die aus öffentlich zugänglichen und lizenzierten Quellen zusammengetragen und maschinell aufbereitet werden. Sie sind keine Stellenangebote, keine Zusage einer Beauftragung und keine Auskunft im Sinne einer Bonitäts- oder Bewerbungsauskunft. Ob ein Vorhaben zustande kommt, entscheidet der Anbieter nicht und weiß er nicht.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Tarife ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung an den Nutzer, ein Angebot abzugeben.
(2) Der Nutzer wählt einen Tarif und bestätigt vor der Weiterleitung die dort abgefragten Erklärungen. Anschließend gelangt er auf die Bezahlseite des Zahlungsdienstleisters Stripe. Mit dem Abschluss des Bestellvorgangs dort gibt der Nutzer ein verbindliches Vertragsangebot ab.
(3) Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Tarifs durch den Anbieter zustande, spätestens mit der Bestätigung der Zahlung durch Stripe.
(4) Der Anbieter sendet dem Nutzer nach Vertragsschluss eine Bestätigung des Vertrages in Textform an die im Bestellvorgang angegebene E-Mail-Adresse. Sie enthält den gewählten Tarif, den Preis, die Laufzeit und die nach § 6 abgegebenen Erklärungen.
(5) Für die kostenfreie Stufe kommt der Vertrag mit der Bestätigung der Registrierung zustande. Ein Entgelt fällt nicht an.
(6) Der Vertrag wird in der Sprache geschlossen, in der der Nutzer den Bestellvorgang durchläuft, soweit diese AGB in dieser Sprache veröffentlicht sind; andernfalls in deutscher Sprache. Jede veröffentlichte Sprachfassung dieser AGB ist verbindlich; weichen Fassungen voneinander ab, gilt die für den Nutzer günstigere. Der Anbieter speichert den Vertragstext nicht gesondert zum Abruf durch den Nutzer; der Nutzer erhält die Bestätigung nach Absatz 4 per E-Mail, und diese AGB können jederzeit auf dieser Seite abgerufen, gespeichert und ausgedruckt werden.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die auf der jeweiligen Tarifseite ausgewiesenen Preise. Sie verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer; der angezeigte Betrag ist der Endpreis.
(2) Die Zahlung wird über Stripe abgewickelt. Die akzeptierten Zahlungsmittel werden im Bestellvorgang angezeigt.
(3) Die Abrechnung erfolgt im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum. Der Tarif wird nach erfolgreicher Zahlungsbestätigung freigeschaltet.
(4) Schlägt eine Folgeabbuchung fehl, ist der Anbieter berechtigt, den Tarif nach angemessener Fristsetzung auszusetzen, bis die Zahlung nachgeholt ist.
(5) Eine Preisänderung für einen laufenden Vertrag teilt der Anbieter dem Nutzer mindestens 30 Tage vor dem vorgesehenen Wirksamwerden in Textform mit. Sie wird nur wirksam, wenn der Nutzer ihr ausdrücklich zustimmt; Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Stimmt der Nutzer nicht zu, läuft der Vertrag zum bisherigen Preis weiter; das Recht beider Seiten zur ordentlichen Kündigung nach § 5 bleibt unberührt.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
(1) Kostenpflichtige Tarife werden im gewählten Abrechnungsintervall — monatlich oder jährlich — abgerechnet. Monatstarife verlängern sich jeweils um einen weiteren Monat, sofern sie nicht bis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Jahrestarife verlängern sich nach Ablauf der ersten Laufzeit auf unbestimmte Zeit; sie sind dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar. Bereits für einen längeren Zeitraum gezahlte Entgelte werden anteilig erstattet. Pässe und Credit-Pakete sind Einmalkäufe: Sie verlängern sich nicht und müssen nicht gekündigt werden.
(2) Vor jeder automatischen Verlängerung eines kostenpflichtigen Tarifs unterrichtet der Anbieter den Nutzer rechtzeitig in Textform über die bevorstehende Verlängerung, den dann fälligen Betrag und die Möglichkeit zur Kündigung.
(3) Die Kündigung ist jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums möglich, bei einem nach Absatz 1 auf unbestimmte Zeit verlängerten Jahrestarif mit einer Frist von einem Monat, und zwar über:
- die Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ (§ 312k BGB) unten auf jeder Seite von thefilmradar.com, im Konto und unter thefilmradar.com/kuendigen, auch ohne Anmeldung;
- eine E-Mail an info@andresmarder.com;
- einen Brief an die in § 1 genannte Anschrift.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Seiten unberührt.
(5) Bereits gezahlte Entgelte werden bei ordentlicher Kündigung nicht anteilig erstattet, soweit nicht Absatz 1 oder zwingende gesetzliche Vorschriften — insbesondere das Widerrufsrecht nach § 6 — etwas anderes bestimmen.
(6) Nach Vertragsende steht die kostenfreie Stufe weiter zur Verfügung. Der eigene Eintrag bleibt bestehen. Das Kontingent des gekündigten Tarifs bleibt bis zum Ende des bezahlten Abrechnungszeitraums nutzbar; gekaufte Credits bleiben unbefristet nutzbar (§ 7).
§ 6 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die vollständige Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular ist auf einer eigenen Seite abrufbar.
(2) Erlöschen des Widerrufsrechts. Die kostenpflichtigen Leistungen des Ökosystems — Tarife, Pässe und Credit-Pakete — sind digitale Dienstleistungen (§ 327 Abs. 2 Satz 2 BGB): Credits sind die Verrechnungseinheit für Arbeitsschritte, die der Anbieter auf Abruf des Nutzers erbringt. Das Widerrufsrecht erlischt nach § 356 Abs. 4 BGB mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung, wenn der Nutzer vor Beginn der Erbringung
- ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Anbieter mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und
- seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Anbieter erlischt.
(3) Beide Zustimmungen werden vor der Weiterleitung zur Bezahlseite getrennt, ausdrücklich und ohne Vorauswahl abgefragt. Sie sind erforderlich, wenn der Tarif sofort freigeschaltet werden soll — denn genau darin liegt der Beginn der Erbringung. Wer den Tarif buchen möchte, ohne dass die Erbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, wendet sich vor der Buchung an info@andresmarder.com; die Freischaltung erfolgt dann nach Ablauf der Widerrufsfrist.
(4) Der Anbieter bestätigt den Vertrag und beide Erklärungen mit der E-Mail nach § 3 Absatz 4. Sie gibt beide Erklärungen im Wortlaut und mit Zeitpunkt wieder.
(5) Wertersatz. Widerruft der Nutzer, nachdem er verlangt hat, dass die Erbringung der Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnt, hat er dem Anbieter einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Widerruf bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht (§ 357a Abs. 2 BGB). Bei einem Credit-Paket bemisst sich dieser Anteil nach den bis zum Widerruf verbrauchten Credits im Verhältnis zu den gekauften, bei einem Tarif oder Pass nach dem bis zum Widerruf verstrichenen Teil des Abrechnungszeitraums bzw. der Laufzeit.
§ 7 Guthaben und Credits
(1) Credits sind die interne Verrechnungseinheit für rechenintensive Arbeitsschritte; der Verbrauch je Schritt wird vor der Ausführung angezeigt.
(2) Ein Guthaben je Dienst. Ein Credit hat in jedem Dienst denselben Wert. Die Credits liegen aber in getrennten Guthaben, die zum selben Konto gehören:
- FilmLab-Guthaben — verbraucht in Murnau FilmLab;
- ScriptLab-Guthaben — verbraucht in ScriptLab samt seiner Satelliten.
Jedes Guthaben kann nur in dem Dienst verbraucht werden, zu dem es gehört. Credits lassen sich nicht von einem Guthaben in ein anderes übertragen. FilmRadar selbst bietet derzeit keine Credit-Funktionen an.
(3) Welcher Kauf welches Guthaben füllt:
- Ein Credit-Paket füllt das Guthaben des Dienstes, für den es angeboten wird: FilmLab-Pakete (etwa unter thefilmradar.com/preise) das FilmLab-Guthaben, ScriptLab-Pakete das ScriptLab-Guthaben.
- Das Kontingent eines Tarifs oder Passes füllt die Guthaben, die beim Tarif genannt sind. Umfasst ein Tarif mehrere Dienste, erhält jedes dieser Guthaben seine eigene, beim Tarif ausgewiesene Menge.
Vor dem Kauf ist bei jedem Tarif und Paket angegeben, welches Guthaben er füllt.
(4) In jedes Guthaben gelangen Credits auf zwei Wegen:
- Kontingent. Kostenpflichtige Tarife und Pässe enthalten Credits; die kostenfreie Stufe kann ein monatliches Kontingent enthalten. Das Kontingent eines Tarifs ist ein Monatskontingent: Es wird zu Beginn jedes Abrechnungszeitraums neu festgesetzt, bei einem Jahrestarif zu Beginn jedes Monats der Laufzeit, gezählt ab ihrem Beginn. Es wird nicht aufaddiert; nicht verbrauchte Credits aus dem Kontingent gehen nicht in den nächsten Zeitraum über. Das Kontingent eines Passes steht bis zum Ende seiner Laufzeit zur Verfügung.
- Gekaufte Credits. Credits aus einem Credit-Paket verfallen nicht.
(5) Innerhalb eines Guthabens wird zuerst das Kontingent verbraucht, danach die gekauften Credits.
(6) Credits sind nicht übertragbar und werden nicht ausgezahlt. Beendet der Anbieter den Vertrag, ohne dass der Nutzer dafür einen wichtigen Grund gesetzt hat, oder stellt er den Dienst ein, erstattet er den Preis noch nicht verbrauchter gekaufter Credits anteilig. Gesetzliche Ansprüche, insbesondere auf Erstattung nach einem Widerruf, bleiben unberührt.
(7) Wechselt der Nutzer in einen niedrigeren Tarif oder in die kostenfreie Stufe, bleibt das Kontingent des bisherigen Tarifs bis zum Ende des bezahlten Abrechnungszeitraums nutzbar; gekaufte Credits bleiben unberührt.
(8) Bleibt ein Arbeitsschritt aus Gründen, die der Anbieter zu vertreten hat, ohne verwertbares Ergebnis, werden die dafür verbrauchten Credits auf Anzeige hin gutgeschrieben.
(9) Der Anbieter führt über den Verbrauch ein Protokoll, das je Vorgang den beteiligten Dienst und die verbrauchte Menge ausweist. Der Nutzer kann es im eingeloggten Bereich einsehen.
§ 7a Eigene Anbieter-Schlüssel (BYOK)
(1) Mit dem Tarif Studio und mit dem Studio-Pass kann der Nutzer in Murnau FilmLab für einzelne KI-Anbieter einen eigenen API-Schlüssel hinterlegen. Arbeitsschritte über einen solchen KI-Anbieter werden dann mit dem Schlüssel des Nutzers ausgeführt; dafür werden keine Credits verbraucht.
(2) Die Nutzung mit eigenem Schlüssel beruht auf einem Vertrag zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen KI-Anbieter; dessen Bedingungen, Preise und Datenschutzhinweise gelten. Die dort entstehenden Kosten trägt der Nutzer; der KI-Anbieter berechnet sie ihm unmittelbar. Die Anzeige vor der Ausführung (§ 7 Absatz 1) weist in diesem Fall aus, dass der Schritt über den eigenen Schlüssel läuft; Preise des KI-Anbieters zeigt sie nicht an.
(3) Der Anbieter hat keinen Einfluss auf Verfügbarkeit, Preise, Kontingente und Sperren beim KI-Anbieter. Scheitert ein Arbeitsschritt am Schlüssel des Nutzers (etwa weil er ungültig oder das Guthaben beim KI-Anbieter erschöpft ist), wird er nicht ersatzweise auf Kosten des Anbieters ausgeführt.
(4) Der Anbieter speichert hinterlegte Schlüssel verschlüsselt und verwendet sie ausschließlich für Arbeitsschritte, die der Nutzer selbst auslöst. Der Nutzer kann einen Schlüssel jederzeit löschen; mit dem Konto werden alle hinterlegten Schlüssel gelöscht.
(5) Arbeitsschritte über KI-Anbieter ohne hinterlegten eigenen Schlüssel verbrauchen Credits nach § 7.
§ 7b Team-Sitze (Studio und Studio-Pass)
(1) Der Tarif Studio und der Studio-Pass umfassen jeweils drei Sitze einschließlich des Vertragspartners (Inhaber). Weitere Sitze sind derzeit nicht buchbar. Insoweit sieht der Tarif die gemeinsame Nutzung im Sinne von § 11 Absatz 4 ausdrücklich vor.
(2) Der Inhaber kann Personen per E-Mail einladen. Mitglied wird, wer die Einladung mit einem eigenen Konto unter der eingeladenen Adresse annimmt. Jede Person nutzt ausschließlich ihren eigenen Zugang; die Weitergabe von Zugangsdaten bleibt untersagt.
(3) Mitglieder erhalten die vom Inhaber zugewiesene Rolle „Bearbeiten“ (Projekte des Inhabers bearbeiten und Arbeitsschritte ausführen) oder „Ansehen“ (Projekte des Inhabers lesen). Der Inhaber kann für „Bearbeiten“ eine monatliche Obergrenze an Credits festlegen, Rollen ändern und Mitglieder jederzeit entfernen.
(4) Arbeitsschritte, die ein Mitglied in Projekten des Inhabers ausführt, werden dem Guthaben des Inhabers belastet. Vertragspartner des Anbieters bleibt allein der Inhaber; er sorgt dafür, dass Mitglieder diese AGB kennen und einhalten.
(5) Rechte an Ergebnissen, die Mitglieder in Projekten des Inhabers erzeugen, stehen im Verhältnis zum Anbieter dem Inhaber zu (§ 8); Absprachen zwischen Inhaber und Mitglied bleiben unberührt.
(6) Endet der Tarif Studio oder der Studio-Pass, verlieren Mitglieder den Zugriff auf die Projekte des Inhabers. Eigene Konten und Projekte der Mitglieder bleiben unberührt.
§ 8 Rechte an Eingaben und Ergebnissen
(1) Der Anbieter beansprucht keine Rechte an den Inhalten, die der Nutzer einbringt („Eingaben“), und keine Rechte an dem, was dabei entsteht („Ergebnisse“). Soweit dem Anbieter an Ergebnissen überhaupt Rechte zustehen sollten, überträgt er dem Nutzer hiermit sämtliche übertragbaren Nutzungsrechte räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt, einschließlich der kommerziellen Verwertung, und verzichtet auf die Ausübung eigener Ansprüche.
(2) Die Rechte an den Eingaben verbleiben vollständig beim Nutzer. Der Anbieter erhält daran nur das, was für den Betrieb des Dienstes technisch nötig ist: das Recht, sie zu speichern, zu verarbeiten und zu übertragen, um die vom Nutzer angeforderten Arbeitsschritte auszuführen. Dieses Recht endet mit der Löschung der Inhalte.
Nach deutschem Recht entsteht ein Urheberrecht nur an einer persönlichen geistigen Schöpfung (§ 2 Abs. 2 UrhG). An einem Ergebnis, das allein von einer Maschine erzeugt wurde, entsteht kein Urheberrecht — bei niemandem, auch nicht beim Anbieter. Daran kann ein Vertrag nichts ändern, und jede gegenteilige Zusage wäre wertlos.
Was das praktisch bedeutet: Dein schöpferischer Anteil — die Auswahl, die Anordnung, der Schnitt, die Montage, die Bearbeitung — ist urheberrechtlich deiner, und das ist in aller Regel der Teil, auf den es ankommt. Der rein maschinell erzeugte Anteil ist rechtlich frei. Wir stellen uns dem nicht in den Weg und erheben darauf keinen Anspruch.
(3) Der Nutzer sichert zu, dass er über die erforderlichen Rechte an seinen Eingaben verfügt. Für Inhalte Dritter (etwa Musik, Filmmaterial, Abbildungen von Personen) trägt der Nutzer die Verantwortung.
(3a) Von Dritten erhaltenes Material. Bringt der Nutzer Material ein, das er von einem Dritten zum Zweck einer Bewerbung, einer Besetzung oder einer Mitwirkung erhalten hat — insbesondere Drehbücher, Rollenauszüge und Szenen aus einer Produktion —, sichert er zusätzlich zu Absatz 3 zu, dass ihm die Nutzung in einem IT-gestützten Dienst des Anbieters gestattet ist und dem keine Geheimhaltungsvereinbarung entgegensteht. Ist er sich dessen nicht sicher, holt er die Erlaubnis des Rechteinhabers ein, bevor er das Material einbringt. Der Anbieter prüft eingebrachtes Material nicht vorab. Erhält er Kenntnis davon, dass Material Rechte Dritter verletzt, sperrt oder entfernt er es unverzüglich.
(3b) Freistellung. Ist der Nutzer Unternehmer, stellt er den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass er entgegen Absatz 3 oder 3a Material ohne die erforderliche Berechtigung eingebracht hat, einschließlich der notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung. Die Freistellung entfällt, soweit der Nutzer die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Wer eine Rolle vorbereitet, hat das Buch fast nie selbst geschrieben. Es kommt von einer Produktion, oft mit einem Sperrvermerk auf der Titelseite, und die Produktion hat es dir anvertraut — nicht uns. Wir können nicht prüfen, was du einbringen darfst; wir sehen eine Datei, keinen Vertrag.
Deshalb die zwei Absätze oben, und deshalb Absatz 7 weiter unten: Material, das dir nicht gehört, behandeln wir enger als dein eigenes. Es wird nicht ausgewertet, nicht verglichen, niemandem sonst gezeigt und nicht zum Lernen verwendet — auch dann nicht, wenn du es erlauben würdest. Diese Erlaubnis steht dir nämlich nicht zu.
Im Zweifel: frag die Produktion, bevor du hochlädst. Ein Satz per Mail genügt, und er kostet dich weniger als ein Streit über ein Buch, das du nicht hättest hochladen dürfen.
(4) Für Ergebnisse, die unter Einsatz von Modellen Dritter entstehen, können die Bedingungen dieser Dritten zusätzliche Einschränkungen vorsehen. Der Anbieter weist auf solche Einschränkungen an der betreffenden Funktion hin, soweit sie ihm bekannt sind.
(5) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein Ergebnis frei von Rechten Dritter ist. KI-Modelle können Ergebnisse hervorbringen, die geschützten Werken ähneln. Eine Prüfung vor kommerzieller Verwertung obliegt dem Nutzer.
(6) Für den eigenen Eintrag im Verzeichnis gilt: Die vom Nutzer eingestellten Angaben und Bilder bleiben seine. Er kann sie jederzeit ändern, verbergen oder löschen; § 13 und die Datenschutzerklärung regeln das Nähere.
(7) Zweckbindung für Material nach Absatz 3a. Solches Material verwendet der Anbieter ausschließlich für den vom Nutzer angeforderten Zweck — bei einem Rollenauszug also für die Vorbereitung dieser Rolle. Es wird nicht in Markt-, Portfolio-, Vergleichs- oder Auswertungsfunktionen des Ökosystems einbezogen, nicht anderen Nutzern zugänglich gemacht und nicht nach § 9 verwendet, auch nicht mit Zustimmung des Nutzers. Der Nutzer kann es jederzeit löschen; im Übrigen gilt die Speicherdauer nach der Datenschutzerklärung.
§ 9 Training von KI-Modellen
(1) Der Anbieter verwendet Eingaben und Ergebnisse des Nutzers nicht zum Training, zur Feinabstimmung oder zur sonstigen Verbesserung von KI-Modellen, es sei denn, der Nutzer hat dem ausdrücklich zugestimmt. Für die Verarbeitung setzt der Anbieter Modelle und Infrastruktur Dritter ein. Soweit mit ihnen eine Nutzung zu Trainingszwecken vertraglich ausgeschlossen ist, nennt die Datenschutzerklärung sie; für die übrigen kann der Anbieter eine solche Nutzung nicht ausschließen. fal.ai, über den der größte Teil der Verarbeitung läuft, schließt eine Nutzung von Eingaben für eigene Modelle vertraglich nur in einem Tarif aus, den der Anbieter derzeit nicht abgeschlossen hat; fal.ai darf Eingaben, die über fal.ai laufen, daher auch für eigene Modelle verwenden.
(2) Die Zustimmung wird getrennt von den übrigen Erklärungen eingeholt, ist nach Zwecken aufgeschlüsselt und wird nicht vorausgewählt. Sie ist keine Voraussetzung für die Nutzung; wer sie nicht erteilt, hat dadurch keine Nachteile bei Preis oder Leistungsumfang.
(3) Die Zustimmung kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft zurückgenommen werden, und zwar auf demselben Weg, auf dem sie erteilt wurde. Nach der Rücknahme fließen keine weiteren Daten des Nutzers in eine Verwendung nach Absatz 1 ein.
(4) Grenze der Rücknahme. Was bereits in ein trainiertes Modell eingeflossen ist, lässt sich daraus nach dem Stand der Technik nicht mehr entfernen. Die Rücknahme wirkt deshalb nach vorn. Die zugrunde liegenden Rohdaten werden auf Verlangen gelöscht.
(5) Funktionen, die auf Lernen angewiesen sind. Einzelne Funktionen — etwa die Prompt-Verbesserung — beruhen ihrer Natur nach darauf, aus früheren Eingaben und Entscheidungen zu lernen. Der Anbieter weist an der jeweiligen Funktion selbst darauf hin, bevor sie genutzt wird, und benennt dort, was ohne Zustimmung geschieht. Ohne Zustimmung steht die Funktion, soweit technisch möglich, in einer Fassung ohne Lernen aus Nutzerdaten bereit; ist das nicht möglich, ist sie nicht nutzbar.
(6) Von Absatz 1 unberührt bleibt die Verarbeitung, die zur Erbringung des Dienstes selbst nötig ist: die Ausführung eines angeforderten Arbeitsschrittes, die Protokollierung zum Zweck der Nachvollziehbarkeit und Wiederherstellung sowie die Abrechnung. Diese Protokolle werden nicht zum Training verwendet, solange keine Zustimmung nach Absatz 1 vorliegt; sie sind technisch entsprechend gekennzeichnet.
(7) Grenze der Zustimmung. Material, das der Nutzer von einem Dritten erhalten hat (§ 8 Absatz 3a), wird nicht nach Absatz 1 verwendet — auch dann nicht, wenn der Nutzer zugestimmt hat. Eine Zustimmung kann nur erteilen, wem die Rechte an dem Material zustehen.
(8) Näheres zu Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und Betroffenenrechten regelt die Datenschutzerklärung.
§ 10 Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter strebt eine möglichst hohe Verfügbarkeit an, schuldet aber keine ununterbrochene Erreichbarkeit. Wartung, Softwareänderungen, Störungen der eingesetzten Infrastruktur oder höhere Gewalt können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
(2) Geplante Wartung wird nach Möglichkeit in nutzungsschwache Zeiten gelegt und im Dienst angekündigt.
(3) Eine bezifferte Verfügbarkeitszusage wird im Verbrauchergeschäft nicht abgegeben.
(4) Signale stammen aus Quellen, die der Anbieter nicht beherrscht. Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Signale werden nicht geschuldet; der Anbieter benennt die verwendeten Quellen und korrigiert erkannte Fehler.
§ 11 Pflichten des Nutzers
(1) Der Nutzer macht bei der Registrierung und im Bestellvorgang wahre Angaben und hält sie aktuell.
(2) Zugangsdaten sind geheim zu halten. Bei Verdacht auf Missbrauch ist der Anbieter unverzüglich zu unterrichten.
(3) Untersagt ist insbesondere die Erzeugung oder Verbreitung von Inhalten, die
- gegen geltendes Recht verstoßen, insbesondere Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen, volksverhetzende oder terroristische Inhalte,
- Rechte Dritter verletzen, insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte,
- reale Personen ohne deren Einwilligung in täuschender Weise darstellen,
- der Täuschung über die maschinelle Erzeugung dienen, soweit eine Kennzeichnungspflicht besteht.
(4) Untersagt sind ferner das Umgehen technischer Nutzungsgrenzen, das automatisierte Auslesen des Dienstes ohne Erlaubnis und die gemeinsame Nutzung eines Zugangs durch mehrere Personen, soweit der Tarif dies nicht ausdrücklich vorsieht.
(5) Signale und Verzeichnisdaten dürfen nicht dazu verwendet werden, Personen unaufgefordert zu Werbezwecken zu kontaktieren oder Datenbestände Dritter aufzubauen.
(6) Bei einem schwerwiegenden oder wiederholten Verstoß kann der Anbieter den Zugang sperren und außerordentlich kündigen. Der Nutzer wird darüber unterrichtet und erhält Gelegenheit zur Stellungnahme, soweit dem nicht zwingende Gründe entgegenstehen.
§ 12 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten — solcher, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf — ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Der Nutzer ist gehalten, von seinen Inhalten eigene Sicherungskopien vorzuhalten. Für Datenverlust haftet der Anbieter nach den Absätzen 1 bis 3, bei leichter Fahrlässigkeit jedoch nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Nutzer zur Wiederherstellung angefallen wäre.
(5) Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, bei digitalen Produkten die §§ 327 ff. BGB.
§ 13 Datenschutz
Es gilt die Datenschutzerklärung. Sie beschreibt insbesondere, welche Daten bei der Nutzung verarbeitet werden, auf welcher Rechtsgrundlage, wie lange sie gespeichert werden und welche Rechte dem Nutzer zustehen — einschließlich der Zuordnung der Guthaben nach § 7.
§ 14 Änderung dieser AGB
(1) Der Anbieter kann dem Nutzer Änderungen dieser AGB mit Wirkung für die Zukunft anbieten, insbesondere zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage, an höchstrichterliche Rechtsprechung oder an ein verändertes Leistungsangebot. Dazu gehört auch die Aufnahme eines weiteren Dienstes in den Geltungsbereich nach § 1 Absatz 2.
(2) Der Anbieter teilt dem Nutzer die Änderung mindestens 30 Tage vor dem vorgesehenen Inkrafttreten in Textform mit. Für einen laufenden Vertrag gelten die geänderten AGB nur, wenn der Nutzer ihnen ausdrücklich zustimmt; Schweigen gilt nicht als Zustimmung.
(3) Stimmt der Nutzer nicht zu, gilt für seinen Vertrag die bisherige Fassung weiter. Das Recht beider Seiten zur ordentlichen Kündigung nach § 5 bleibt unberührt.
(4) Änderungen der digitalen Leistungen selbst richten sich nach § 2 Absatz 3.
§ 15 Streitbeilegung
(1) Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz entzogen wird, den ihnen die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates gewähren, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben — gleich, ob dieser Staat in der Europäischen Union liegt oder nicht.
(2) Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Anbieters. Gleiches gilt gegenüber Unternehmern, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.